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   AG Borken, 02.07.2009 - 12 C 162/08   

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https://dejure.org/2009,25190
AG Borken, 02.07.2009 - 12 C 162/08 (https://dejure.org/2009,25190)
AG Borken, Entscheidung vom 02.07.2009 - 12 C 162/08 (https://dejure.org/2009,25190)
AG Borken, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 12 C 162/08 (https://dejure.org/2009,25190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit der absoluten Höhe eines gezahlten Bezugspreises und der Bezugsverträge mit Lieferanten für die Beurteilung der Billigkeit einer Preiserhöhung gegenüber einem Gasabnehmer; Wahrung des Gebotes des effektiven Rechtsschutzes durch konkrete Angaben über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus AG Borken, 02.07.2009 - 12 C 162/08
    Eine Billigkeitskontrolle bezüglich unbeanstandet hingenommener Preiserhöhungen findet nicht statt (BGH Urteil vom 13.06.2007 VIII ZR 36/06).

    Durch Preiserhöhungen nimmt das Gasversorgungsunternehmen sein berechtigtes Interesse wahr, Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an die Kunden weiterzugeben (BGH Urteil vom 13.06.2007 VIII ZR 36/06).

    Dann kann eine Preiserhöhung unbillig sein (BGH Urteil vom 13.06.2007 VIII ZR 36/06).

    Offen bleiben kann an dieser Stelle, ob die Billigkeitskontrolle einer einseitigen Preiserhöhung nach § 315 BGB auf der Basis eines Vergleichs mit den Gaspreisen anderer Versorgungsunternehmen erfolgen kann (offen gelassen auch in BGHZ 172, 315).

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus AG Borken, 02.07.2009 - 12 C 162/08
    Ob die Preisänderungsklausel im Vorlieferantenverhältnis richtig angewandt, das heißt, die Bezugskostensteigerung danach zutreffend berechnet worden ist, ist keine Rechtsfrage, für deren Beantwortung der Tatrichter die Ausgangspreise kennen und die Preisänderungsklausel selbst auslegen und anwenden müsste, sondern eine tatsächliche Frage, die er im Wege der Beweisaufnahme klären kann (BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07).

    Das gilt jedoch nicht für zurückgehende Kosten in anderen Unternehmensbereichen außerhalb der Gassparte (BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07).

  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus AG Borken, 02.07.2009 - 12 C 162/08
    In diesem Zusammenhang gibt es einen Entscheidungsrahmen, d.h. eine Bandbreite möglicher Entscheidungen, die alle im Rahmen des billigen Ermessens liegen, d.h. dem zur Leistungsbestimmung Berechtigten steht ein gestaltender Ermessensspielraum zu (vgl. BGH NJW 2006, 684).
  • BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71

    Haftung für Lieferung verunreinigten Wassers

    Auszug aus AG Borken, 02.07.2009 - 12 C 162/08
    Der zwischen den Parteien geschlossene Gaslieferungsvertrag stellt nach ganz herrschender Meinung einen Kaufvertrag dar (vgl. BGH 59, 303; Palandt/Weidenkaff 68. Aufl., § 433, Rdn. 8, § 453 Rdn. 6).
  • AG Coburg, 18.12.2008 - 11 C 419/08

    Anspruch eines Wohnrechtinhabers gegenüber dem Eigentümer auf Unterlassung des

    Die Akten XVII 72/07 Amtsgericht Coburg, 12 C 162/08 Amtsgericht Coburg und 12 O 651/06 Landgericht Coburg waren informatorisch beigezogen.
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